10. Personalarbeit in Tarifumgebung

Tabellarische Übersicht 10
Der Tarifvertrag wird zwischen den Tarifpartnern der Unternehmerverbände und Gewerkschaft abgeschlossen. Der Tarifvertrag regelt verbindlich die Arbeitsbedingungen von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zwischen den Tarifparteien werden verschiedene Tarifverträge abgeschlossen, die wichtigsten Tarifverträge sind der Manteltarifvertrag in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Arbeitsverhältnisse und der Entgelttarifvertrag, in dem die Vergütungsansprüche geregelt werden.
 
Weitere Tarifverträge können sein:

  • Haustarifvertrag - zwischen Gewerkschaft und einem Arbeitgeber
  • Rationalisierungstarifvertrag – zum Schutz der Arbeitnehmerrechte
  • Ausbildungstarifvertrag
  • Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen
  • Altersteilzeittarifvertrag

 
Bei Fragen zu dem Thema Personalarbeit in der Tarifumgebung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
 
Mitbestimmungsrelevante Themenstellungen
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt alle Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer. Leitende Angestellte, Religionsgemeinschaften sowie karitativen und erzieherischen Einrichtungen fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz.
Man unterscheidet bei den Beteiligungsmöglichkeiten die Bereiche Mitwirkung und Mitbestimmung. Bei den Mitwirkungsrechten hat der Betriebsrat das Recht, auf Beratung und Mitsprache bei den Entscheidungen des Arbeitsgebers. Die letzte Entscheidung liegt aber allein beim Arbeitgeber. Er kann somit seine Absichten auch gegen die Vorstellungen des Betriebsrates durchsetzen.
Weitere Informationen zu den Mitbestimmungsrechten erhalten Sie unter den Button „Mitbestimmungsrecht Betriebsrat“.
 
Entgeltrahmentarifvertrag
Der Entgeltrahmenvertrag wir auch Lohn- oder Gehaltstarifvertrag genannt. In dem Entgeltrahmenvertrag wird die Vergütung der Arbeitnehmer geregelt. Er wird nach vereinbarten Fristen, oftmals ein Jahr, neu geregelt und abgeschlossen.
Der Ecklohn (100 %) ist im Tarifvertrag der Lohn für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn. Er bildet damit die Grundlage für die Berechnung der Grundlöhne für die anderen Lohngruppen. Die Lohnhöhe lässt sich anhand der Prozentanteile errechnen. Der Ecklohn ist bei Tarifverhandlungen jeweils ein Verhandlungsgegenstand.
Im Entgeltrahmentarifvertrag werden Mindestbedingungen geregelt.
 
Mitbestimmungsrecht Betriebsrat
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist wesentlich weitgehender als das Mitwirkungsrecht. Beim Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat die Möglichkeit, eine Entscheidung des Unternehmers zu widersprechen oder zu verhindern.
Bei den Mitbestimmungsrechten unterscheidet man zwischen der notwendigen (§ 87 BetrVG) und freiwilligen (§ 88 BetrVG) Mitbestimmung. Die notwendige Mitbestimmung ist erzwingbar. So dürfen Maßnahmen im Rahmen des § 87 BetrVG nur getroffen werden, wenn der Betriebsrat einer Betriebsvereinbarung oder Regelungsabsprache zustimmt.
Wir helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Interessen.
 
Sozialplan und Interessensausgleich
Bei der Verhandlung eines Sozialplanes und Interessenausgleichs sollte man soziale Kompetenz und Verhandlungsgeschick beweisen.
Bei den Verhandlungen sollte man die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die unterschiedlichen Interessen der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen.
Ein Sozialplan sollte grundsätzlich abgeschlossen sein, bevor der Interessenausgleich erfolgt.
Ein Sozialplan muss nicht nur ein reiner Abfindungssozialplan sein, man kann auch andere soziale Aspekte, die den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Mitarbeiter gerecht werden, einbauen.
Wir helfen Ihnen beim Abschluss eines Sozialplanes und Interessenausgleichs Lösungen zu finden, die für jeden einzelnen Mitarbeiter die beste Lösung zwischen sozialer Absicherung und der Unterstützung (evtl. NewPlacement-Beratung) bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung bieten.
 
Transfergesellschaften
Trennungsgespräche werden durch die Möglichkeit in eine Transfergesellschaft zu wechseln erleichtert. Die Transfergesellschaften geben den Mitarbeitern Hoffnung und ermöglichen Ihnen eine berufliche Neuorientierung. In den Transfergesellschaften werden die Teilnehmer entsprechend ihren individuellen Leistungsprofilen und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes qualifiziert.
Mit dem Eintritt in eine Transfergesellschaft endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und die Transfergesellschaft übernimmt die Arbeitgeberfunktion.
C-Level und Führungskräfte sollten aufgrund der Anforderungen im Bewerbungsmarkt aber besser ein Einzel-NewPlacement-Coaching erhalten.
 
Nutzen für Arbeitgeber

  • Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig, da die notwendigen Umstrukturierungen zügig und reibungslos durchgeführt werden können
  • Kündigungsschutzprozesse werden vermieden, Trennungskosten sind kalkulierbarer
  • Trennungsprozesse werden verkürzt und evtl. Personalkosten eingespart
  • Unternehmensimage wird erhalten

 
Nutzen für die Mitarbeiter

  • Arbeitslosigkeit wird zunächst verhindert
  • Finanzielle Absicherung während der Neuorientierung
  • Die beruflichen Chancen werden durch marktgerechte Qualifizierung verbessert
  • Bewerbungen erfolgen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus
  • Negative Folgen für die Rentenversicherung bleiben weitgehend aus
  • Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber ist jederzeit ohne Fristen möglich

 
Nutzen für Betriebsräte

  • Den Kollegen kann mehr als nur finanzielle Unterstützung zugesagt werden

 
Nutzen für Personalleiter

  • Trennungsgespräche werden leichter durch die Möglichkeit, dass den Mitarbeitern Perspektiven aufgezeigt werden
  • Motivation der übrigen Mitarbeiter bleibt erhalten

Tabellarische Übersicht 10

  

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Personalarbeit in Tarifumgebung (Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, Gewerkschaften)

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Gestaltung der Labor-Relations-Strategie mit Gewerkschaften, Betriebs-/Personalrat; Sprecherauschuß

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Entwicklung und Durchsetzung von Tarifstrategien 

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Verhandlung von Tarifverträgen (z.B. Manteltarif-, Arbeitszeit-, Entgeltrahmentarifverträge, etc..)

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Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

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Vorbereitung, Begleitung und Verhandlung von mitbestimmungspflichtigen Themen mit (Konzern-) Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Personalräten, Schwerbehindertenvertretung

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Vorbereitung und Begleitung bei der betrieblichen Umsetzung der Mitbestimmungsrechte von  BR/Personalrat/Sprecherausschuss z.B. Auswahl- und Eignungsfeststellungen, Beurteilungen, Versetzungen, Eintarifierungen, Entgeltleistungen, Mitarbeiterumfragen

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Beratung/Vertretung der Arbeitgeberseite in Personal-/Betriebsrat- und  Wirtschaftsausschuss-Sitzungen

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Verhandlung, Abschluss und Umsetzung von Restrukturierungen, Reorganisations- und Trennungskonzepten

Betriebs-/Teilbetriebsübergang, Interessenausgleich, Sozialplan, Massenentlassung, Transfergesellschaften, Outsourcing, Kündigung, Aufhebungsverträge, Vorruhestandsregelungen, Altersteilzeit, Outplacement

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Entwicklung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan

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Begleitung und Vertretung von HR in Ausschüssen z.B. Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement.