Vertragspolitik

Die wesentlichen Gesetze die für den Arbeitsvertrag von Bedeutung sind, werden in den §§ 611 – 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
 
Weitere geltende Gesetze sind das Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 59 ff. für Handlungsgehilfen und Handelungslehrlinge sowie
§ 84 ff. für Handelsvertreter und die Gewerbeordnung (GewO), die
die Stellung der gewerblichen Arbeitnehmer regelt.
Die Personalsuche muss natürlich auch in Bezug auf das Diskriminierungsgesetz rechtssicher sein. Entsprechende Protokollierungen sind notwendig.
 
Wir überarbeiten bzw. erstellen für Unternehmen einen rechtlich abgesicherten Arbeitsvertrag bzw. auch Ergänzungsverträge. Eine Rechtsberatung können und wollen wir nicht leisten.